Beglaubigte Übersetzung in wirklich alle Sprachen!

Beglaubigte Übersetzung durch beeidete Übersetzer

Als eines der wenigen Übersetzungsbüros in der EU können wir Ihnen tatsächlich Übersetzungen in alle Sprachen samt Beglaubigung anfertigen.

Selbst wenn es für diese Sprache keinen beeideten Übersetzer gibt, wie zum Beispiel für Indonesisch oder Tamil, können wir Ihnen dennoch dank unserer riesigen Datenbank an weltweiten Übersetzern und Partneragenturen eine beglaubigte Übersetzung anbieten, die auch bei den Behörden akzeptiert und anerkannt wird.

Beglaubigte Übersetzungen fürs Ausland

Anerkannte, beglaubigte Übersetzungen für EU- und Nicht-EU-Länder

Unsere von Experten erstellten beglaubigten Übersetzungen werden sowohl in EU- als auch in Nicht-EU-Ländern anerkannt, wodurch wir Ihnen stressfreie, internationale Anerkennung bieten. Viele Länder haben individuelle Vorgangsweisen, welche mehrstufige amtliche Wege involvieren. Da wir schon seit Jahrzehnten in diesem Bereich arbeiten, kennen wir die Stolpersteine und können Sie hierzu fachgerecht beraten und Ihnen unnötige Ärgernisse ersparen.

Urkundenübersetzung für behördliche Anliegen

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden in Wien bzw. Österreich oder im Ausland? Unser Team aus beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzern für alle Sprachen ist gerne für Sie tätig. Ob für nationale oder internationale Behörden, wir unterstützen Sie bei allen Übersetzungsanforderungen.

Bei Bedarf erstellen wir für Sie eine notariell beglaubigte Kopie, damit Sie diese statt dem Original mit der Übersetzung im Ausland verwenden können.

Geburtsurkunde

Geburtsurkunde übersetzen in Wien

Unsere renommierte und preiswerte Übersetzungsagentur in Wien bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden in sämtlichen Sprachen und garantiert dabei höchste Qualität.

Beispiele, in denen eine übersetzte Geburtsurkunde benötigt wird:

  1. Visa-Anträge: Wenn Sie ein Visum für ein anderes Land beantragen möchten, müssen Sie möglicherweise eine übersetzte Geburtsurkunde vorlegen, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
  2. Adoption von oder durch österreichische Staatsbürger: Im Falle einer internationalen Adoption verlangen Behörden oft eine übersetzte Geburtsurkunde des Adoptivkindes oder der Adoptiveltern.
  3. Einwanderungszwecke: Bei der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft in einem neuen Land kann die Vorlage einer übersetzten Geburtsurkunde erforderlich sein.
  4. Reiseversicherungen: Manche Reiseversicherungsanbieter benötigen eine übersetzte Geburtsurkunde, um die korrekte Identifizierung der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
  5. Beantragung eines Führerscheins: In manchen Ländern ist eine übersetzte Geburtsurkunde notwendig, um einen Führerschein zu beantragen oder umzuschreiben, insbesondere wenn der Antragsteller nicht im Zielland geboren wurde.
  6. Heirat im Ausland: Bei einer internationalen Hochzeit kann es vorkommen, dass eine übersetzte Geburtsurkunde beider Partner erforderlich ist, um die Eheschließung im Ausland anzuerkennen.
Notarielle Beglaubigungen

Notar Übersetzungen in Wien 

Anwendungsfälle für notarielle Beglaubigungen sind Kopien, Unterschriften (z.B. Vollmacht) oder offizielle Dokumente. Was ein Notar nicht beglaubigen kann, sind Übersetzungen. Das bedeutet, dass, wenn Sie z.B. einen notariell beglaubigten Firmenbuchauszug in einer Fremdsprache benötigen, müssen Sie den deutschsprachigen Firmenbuchauszug von einem Notar beglaubigen lassen und anschließend von einem allgemein beeideten Übersetzer beglaubigen lassen.

Wir haben für alle Sprachen zertifizierte Übersetzer zur Verfügung und arbeiten mit Notariatskanzleien zusammen, um alle Ihre behördlichen Anliegen zu bewerkstelligen. 

Apostille

Eine Apostille, ein spezielles Siegel oder Zertifizierung, ist häufig erforderlich, wenn Sie offizielle Urkunden im Ausland verwenden möchten. Im Allgemeinen sind Apostillen innerhalb der EU nicht erforderlich, aber es gibt einige Ausnahmen. Die Apostille dient dazu, die Echtheit von Dokumenten zu bestätigen, und wird von den zuständigen Behörden ausgestellt. Eine Apostille wird durch ein internationales Abkommen geregelt, das von vielen Ländern weltweit anerkannt wird und bewirkt, dass offizielle Dokumente auch außerhalb des eigenen Landes ihre Gültigkeit behalten. Die Apostille besteht aus zehn durchnummerierten Punkten und deren Überschrift ist in französischer Sprache. Es ist auch möglich, die Apostille elektronisch zu erhalten (e-Apostille).

In einigen Ländern werden Apostillen nicht direkt anerkannt. Hier sind zusätzliche Schritte erforderlich, damit Ihre Dokumente im Ausland anerkannt werden. Zunächst müssen Sie eine Vorbeglaubigung bzw. Apostille einholen, in der die Echtheit der Urkunde bestätigt wird. Anschließend fertigen wir für Sie eine beglaubigte Übersetzung an, die auch tatsächlich überbeglaubigt werden kann. Danach erfolgt die Zwischenbeglaubigung, in der die Echtheit der Unterschrift unserer beeideten Übersetzer bestätigt wird (auch apostillierte Übersetzung oder Überbeglaubigung genannt). Schließlich erfolgt die Legalisation (diplomatische Beglaubigung) in der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat, für das Land, für welches Sie die Übersetzung benötigen.

Bei Übersetzungen von Zeugnissen ist eine eigene Vorgehensweise notwendig die mit anderen Behördenwegen verbunden ist, damit Ihre Dokumente im Ausland akzeptiert werden.

Zeitweise werden auch notariell beglaubigte Übersetzungen (meist für Geschäftsangelegenheiten) benötigt. Um eine solche Übersetzung zu erstellen, sind mehrere Schritte notwendig, um alle Vor-, Zwischen- und Überbeglaubigungen zu erhalten.

Unsere langjährige Expertise ermöglicht es uns, die vielfältigen Anforderungen an behördliche Dokumente international zu verstehen. Wir bieten Ihnen dabei eine fachkundige Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Schauen Sie mit Ihren Originaldokumenten bei uns im Büro vorbei und wir beraten Sie gerne oder übernehmen den gesamten Prozess der Beglaubigungen für Sie.

Führerschein übersetzen lassen

Wenn Sie in Österreich oder im Ausland Ihren Führerschein verwenden möchten, müssen Sie diesen anerkennen (umschreiben) lassen. Hierfür benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung, um die Umschreibung bei den Behörden einreichen zu können. Bei EU-Ländern besteht zwar keine Umschreibungspflicht, aber wenn Sie einen österreichischen Führerschein haben möchten, besteht die Möglichkeit durch die Umschreibung einen solchen zu erhalten. Ein internationaler Führerschein, der außerhalb der EU ausgestellt wurde, ist in vielen Fällen nicht innerhalb der EU gültig und sollte daher übersetzt werden. Um Kosten zu vermeiden, versuchen Sie zuerst mit Ihrem internationalen Führerschein beim jeweiligen Amt eine Umschreibung durchführen zu lassen.

Führerscheinübersetzung ins Deutsche

Wenn Sie über sechs Monate Ihren Wohnsitz in Österreich haben, müssen Sie den (Nicht-EU-Land-)Führerschein umschreiben lassen, da nach sechs Monaten der Führerschein für ungültig erklärt wird. Um einen österreichischen Führerschein zu erlangen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung und bei den meisten Nicht-EU-Ländern auch eine anschließende Fahrprüfung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Wien haben, können Sie mit unserer beglaubigten Übersetzung beim Verkehrsamt in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien, einen neuen Führerschein beantragen.

Führerscheinübersetzung in eine Fremdsprache

Die meisten Länder akzeptieren eine zertifizierte Englisch-Übersetzung Ihres Führerscheins, die Sie mit Ihrem Originalführerschein mitführen. Es ist jedoch ratsam, die Übersetzung in die jeweilige Amtssprache des Ziellandes zu übersetzen, damit diese auch tatsächlich von jedem verstanden wird. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich noch vor der Beauftragung mit dem jeweiligen Konsulat des Ziellandes bzw. Botschaft oder dem Außenministerium in Verbindung zu setzen, da jedes Land seine eigenen Anforderungen für verschiedene Urkunden und Dokumente hat. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die meisten Länder innerhalb und außerhalb der EU vollkommen ausreichend, und Sie brauchen daher keine zusätzliche Überbeglaubigung. Nur in seltenen Fällen müssen Sie auch für EU-Länder eine Überbeglaubigung Ihrer Übersetzung beim jeweiligen Konsulat bzw. Botschaft des Landes in Österreich einholen.

Kommen Sie mit Ihrem Führerschein bei uns im Büro vorbei oder schicken Sie uns diesen per Mail und wir können Sie dank unserer langjährigen Erfahrung gut beraten. Vor der Übersetzung prüfen wir alle Anforderungen sorgfältig und informieren Sie, falls zusätzliche Dokumente erforderlich sind, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Persönliche Betreuung

Jeder Auftrag und jede Übersetzung wird einem eigenen Projektmanager sowohl für jetzt als auch für die Zukunft zugeteilt. Somit haben Sie immer eine persönliche Ansprechperson, welche die Details Ihres Auftrages und den Stand der Bearbeitung Ihrer Texte kennt.

Unsere Mitarbeiter sind gut geschult und weisen einen hohen Grad an Ausbildung, Kompetenz und Erfahrung vor. Somit können Sie sich sicher sein, dass Ihre Übersetzung richtig und kompetent bearbeitet wird.

Kompetenz liegt uns am Herzen

Auch beim Ausgangstext schauen wir nicht einfach weg. Wenn der Ausgangstext fehlerhaft ist, beispielsweise Sinnfehler enthält oder Ihr Dokument für den gewünschten Verwendungszweck unvollständig ist, werden wir Sie bereits bei der Auftragserteilung darauf hinweisen. Denn selbst die beste Übersetzung bringt nichts, wenn der Ausgangstext unvollständig oder fehlerhaft ist und deshalb z. B. die Behörde diese ablehnt.

Liefertermin ist ein Fixtermin

Wir haben über die letzten Jahrzehnte ein eigenes Qualitätsmanagement entwickelt, damit wir auch bei höherer Gewalt schnell agieren können, um Ihre Übersetzung zum gewünschten Termin fertigzustellen.

Dadurch können wir garantieren, dass der vereinbarte Liefertermin immer eingehalten wird.