Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Übersetzungsbüros EXPRESS KG


1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung. Der Sprachdienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Sprachdienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Verweise
Zur Auslegung dieser AGB gelten in folgender Reihenfolge
2.1. die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung
2.2. die ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung

3. Umfang der Leistung
3.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.
3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen, und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg durch die erbrachte Dienstleistung. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck und Ziel erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie
3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
3.3.2. für eine bestimmte inländische oder ausländische Behörde oder Vertretung vorgesehen ist,
3.3.3. allgemein der Information dient,
3.3.4. zur Veröffentlichung und als Werbung vorgesehen ist,
3.3.5. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren verwendet wird,
3.3.6. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
3.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder angegebenen Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
3.5. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form (per Email) zu liefern.
3.6. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten firmeneigenen oder gesonderten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogen. Somit gelten aus dem Ausgangstext in die Übersetzung übernommene Fehler (z.B. Zahlen, Namen usw.) nicht als Beanstandung.
3.8. Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte und vertragliche Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
3.9. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen und nur wenn der Sprachdienstleister auch davon in Kenntnis gesetzt wurde.
3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den geltenden Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

4. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
4.1. Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den aktuellen und individuellen Tarifen des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
4.2. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (z.B. Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Wörteranzahl).
4.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Texten oder Dateien erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden gelten immer nur als völlig unverbindliche Preisangaben.
4.4. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen des langjährigen Know-how erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben z.B. durch Texterhöhung im Zieltext oder Ähnliches, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
4.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
4.6. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
4.7. Beim Korrekturlesen von Fremdübersetzungen gilt folgende Vereinbarung: wenn der zu überprüfende Text in einem Textblock Fehler aufweist und über 40 % an Textblöcken oder Absätzen geändert werden müssen, wird die Änderung als Neuübersetzung gewertet und dementsprechend in Rechnung gestellt.
4.8. Für Express-, Feiertags- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
4.9. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein (z.B. bei Neukunden, Auslandskunden oder hohen Summen) eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
4.10. Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist der Sprachdienstleister bei Zahlungsverzug oder nicht Erreichbarkeit des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Sprachdienstleister so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Sprachdienstleister hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren (z.B. per Email oder telefonisch).

5. Termine, Lieferung und Stornierung
5.1. Der Liefertermin ist zwischen dem Sprachdienstleister und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages. Wurde seitens des Auftraggebers kein gewünschter Liefertermin angegeben, erfolgt die Übersetzung nach unseren Lieferbedienungen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
5.2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Texten im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teillieferungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Texte zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungsstellung von Texten durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden (z.B. per Email und ggf. telefonisch), gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
5.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Texte oder Dateien dem Sprachdienstleister nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Sprachdienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Außer es wurden bereits mehr als 50 % der Dienstleistung durchgeführt. In diesem Fall wird der Prozentsatz der bereits durchgeführten Dienstleistung in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
5.4. Die Stornierung des bereits vom Auftraggeber bestätigten Auftrags ist kostenpflichtig und in diesem Fall, selbst wenn der Auftrag ein paar Minuten nach der Erteilung storniert wurde, sind entstandene Kosten (mind. 15 % der Auftragssumme) vom Auftraggeber zu ersetzen.
5.5. Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Texten oder Dateien und dem Empfang der fertigen Übersetzung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Im Klartext: Sollte die vom Auftraggeber übermittelten Dateien beim Sprachdienstleister nicht ankommen und es dadurch zu einer Verzögerung des Liefertermins kommen oder dem Empfang der Übersetzung beim Auftraggeber, gilt es nicht als Beanstandungsgrund.
5.6. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Texte oder Dateien nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Texte oder Dateien sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung in keiner Weise verletzt wird und die Texte oder Dateien nicht vertragswidrig in irgendeiner Form verwendet werden können. Eine Löschung kann seitens des Auftraggebers jederzeit verlangt werden.

6. Höhere Gewalt
6.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen z.B. Zeitversäumnis, Auftragsbearbeitung, Recherche, usw. Leistungen zu leisten.
6.2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Demonstrationen, Ausfall der Kommunikationen, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.

7. Geheimhaltung/Datenschutz
7.1. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm bekannten geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verschweigen.
7.2. Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber seinen unter Vertrag stehenden Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden.
7.3. Die Geheimhaltung bleibt auf Lebenszeit des Sprachdienstleisters, seiner Mitarbeiter und Rechtsfolgen aufrecht!
7.4. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
7.7. Auf Wunsch des Auftraggebers können auch alle über die früheren Aufträge und des betreffenden Schriftverkehrs gespeicherte Daten, gegen eine Aufwandsentschädigung, vorgelegt werden.

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
8.1. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen. Danach gilt die Dienstleistung als angenommen.
8.2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
8.3. Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
8.4. Für Sprachdienstleistungen, welche für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich mitteilt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
8.5. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen und/oder unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
8.6. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.
8.7. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
8.8. Der Sprachdienstleister übernimmt keine Haftung für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Bei nicht Bereitstellung von transkribierten Namen, wird nachträglich eine Aufwandsentschädigung für die Änderung in Rechnung gestellt.
8.9. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
8.10. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
8.11. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.

9. Schadenersatz
9.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern diese nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben sind, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
9.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt die Leistung geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Sprachdienstleisters zurückzuführen ist.
9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Texte und Dateien im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
10.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Texten oder Dateien wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Texten wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.
10.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Sprachdienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.
10.4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

11. Urheberrecht
11.1. Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
11.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
11.3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung und allgemein nach Zustimmung des Sprachdienstleisters.
11.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Der Sprachdienstleister ist verpflichtet solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit zu verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

12. Zahlung
12.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
12.2. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung anzufordern.
12.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragstexte oder Dateien (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen und Gebühren in Anrechnung gebracht.
12.5. Für den Fall, dass die zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) nicht eingehalten worden sind, ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

13. Salvatorische Klausel
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorliegender AGB berührt die Wirksamkeit anderer Bestimmungen nicht.
13.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

14. Schriftform
14.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten als nichtig.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters, der sich derzeit in Wien befindet.
15.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
15.3. Bei Streitigkeiten bezüglich der nach den vorliegenden AGB zustande gekommenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht.


Vers. 1.200507