Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis übersetzen in Wien
Ob für einen neuen Job, einen Visaantrag, eine Einbürgerung oder eine Aufenthaltsbewilligung, in vielen Fällen verlangen Behörden im In- und Ausland einen aktuellen Strafregisterauszug oder ein Leumundszeugnis. Damit dieses Dokument auch außerhalb Österreichs gültig ist, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache des Ziellandes.
Unsere erfahrene Übersetzungsagentur in Wien unterstützt Sie mit schnellen und rechtssicheren beglaubigten Übersetzungen von Strafregisterauszügen und Leumundszeugnissen. Die Übersetzungen werden von offiziell beeideten Übersetzern angefertigt und sind sowohl in Österreich als auch im Ausland anerkannt.
Wann wird eine Übersetzung des Strafregisterauszugs benötigt
- Bewerbungen im Ausland
Viele internationale Unternehmen verlangen im Rahmen des Bewerbungsprozesses einen aktuellen Strafregisterauszug in übersetzter Form, insbesondere bei Tätigkeiten mit Sicherheitsverantwortung oder Vertrauensstellung. - Aufenthalts- oder Visaanträge
Bei der Beantragung eines Visums oder einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung ist der Nachweis eines einwandfreien Leumunds häufig erforderlich. - Einbürgerung oder Staatsbürgerschaft
Für die Einbürgerung in einem anderen Land wird in vielen Fällen ein offizieller Strafregisterauszug samt beglaubigter Übersetzung verlangt. - Anerkennung von Berufsqualifikationen
In bestimmten Berufsgruppen wie im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich oder im öffentlichen Dienst muss ein Leumundszeugnis vorgelegt werden, oft in der Sprache des Ziellandes. - Eheschließung im Ausland
Einige Länder fordern zusätzlich zur Geburtsurkunde auch einen Strafregisterauszug, um eine Ehe registrieren zu können.
Ein Strafregisterauszug ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Achten Sie daher immer auf das Ausstellungsdatum, bevor Sie das Dokument zur Übersetzung einreichen. Sollte das Dokument bereits älter sein, empfiehlt es sich, ein neues Exemplar bei der zuständigen Behörde bzw. Polizei anzufordern.
In manchen Ländern sind zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung weitere Bestätigungen wie eine Apostille notwendig oder das der Strafregisterauszug im Original beglaubigt werden muss.
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Konsulat oder bei der empfangenden Stelle über die genauen Anforderungen.
Unsere Leistungen
- Offiziell beglaubigte Übersetzungen durch staatlich anerkannte Übersetzer
- Zügige Abwicklung und vertraulicher Umgang mit allen Unterlagen
- Hohe Akzeptanz bei österreichischen und internationalen Behörden
- Transparente Kostenstruktur mit nachvollziehbaren Preisen
- Individuelles Angebot ohne Verpflichtung, rasch und kostenlos
- Persönliche maßgeschneiderte Beratung
Kommen Sie persönlich vorbei oder senden Sie uns Ihren Strafregisterauszug oder Ihr Leumundszeugnis einfach per E Mail oder über unser Anfrageformular. Wir kümmern uns verlässlich um die beglaubigte Übersetzung, damit Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht werden können.