Scheidungsurteil übersetzen in Wien
Eine Scheidung bringt oft viele organisatorische und rechtliche Herausforderungen mit sich, besonders wenn sie auch im Ausland anerkannt werden soll. Damit die Scheidung international Gültigkeit erlangt, verlangen viele Länder eine beglaubigte Übersetzung der Scheidungsurkunde in die jeweilige Amtssprache. Wir sorgen dafür, dass Ihre Übersetzung alle Anforderungen erfüllt. Unsere erfahrene und zuverlässige Übersetzungsagentur in Wien bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen von Scheidungsurkunden in sämtliche Sprachen. Wir arbeiten schnell, rechtssicher und zu transparenten Preisen.
Wann wird eine übersetzte Scheidungsurkunde benötigt?
- Anerkennung der Scheidung im Ausland
Damit Ihre Scheidung auch außerhalb Österreichs offiziell anerkannt wird, verlangen viele Länder eine Übersetzung durch einen in Österreich beeideten Dolmetscher oder Übersetzer. - Wiederverheiratung im Ausland
Wenn Sie nach einer Scheidung erneut heiraten möchten, insbesondere im Ausland, wird in der Regel die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der Scheidungsurkunde verlangt. - Namensänderungen und Personenstandsregister
Zur Aktualisierung von Ausweisdokumenten oder Personenstandsregistern ist oft eine übersetzte Scheidungsurkunde erforderlich. - Aufenthalts- und Visaanträge
In bestimmten Einwanderungsverfahren kann eine frühere Ehe berücksichtigt werden. Als Nachweis ist dann eine beglaubigte Übersetzung notwendig. - Sorgerechtsregelungen und Unterhaltsansprüche
Bei internationalen Regelungen zu Kindern, Sorgerecht oder Unterhalt wird häufig die Vorlage einer übersetzten Scheidungsurkunde verlangt.
Ihre Scheidungsurkunde sollte bereits rechtskräftig sein, bevor sie zur Übersetzung eingereicht wird. Achten Sie darauf, dass ein entsprechender Rechtsvermerk am Dokument vorhanden ist. Falls dieser fehlt, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Gericht.
Wenn Sie eine Scheidung im Ausland einreichen wollen, klären Sie auch beim jeweiligen Konsulat ab, ob zusätzliche Anforderungen wie Apostillen oder besondere Bestätigungen notwendig sind.
Unsere Leistungen
- Beglaubigte Übersetzungen durch beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer
- Rasche Abwicklung und vertrauliche Bearbeitung Ihrer Dokumente
- Transparente Preise ohne versteckte Kosten
- Kostenloses und unverbindliches Angebot innerhalb kurzer Zeit
- Internationale Anerkennung durch jahrelange Erfahrung mit Behörden weltweit
Senden Sie uns Ihre Scheidungsurkunde ganz unkompliziert per E-Mail oder über unser Anfrageformular. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch immer zu den Öffnungszeiten persönlich im Büro zur Verfügung. Wir kümmern uns zuverlässig um die beglaubigte Übersetzung und helfen Ihnen dabei, dieses Kapitel rasch und sorgenfrei abzuschließen.