Führerschein übersetzen lassen in Wien
Wenn Sie in Österreich oder im Ausland Ihren Führerschein verwenden möchten, müssen Sie diesen anerkennen (umschreiben) lassen. Hierfür benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung, um die Umschreibung bei den Behörden einreichen zu können. Bei EU-Ländern besteht zwar keine Umschreibungspflicht, aber wenn Sie einen österreichischen Führerschein haben möchten, besteht die Möglichkeit durch die Umschreibung einen solchen zu erhalten. Ein internationaler Führerschein, der außerhalb der EU ausgestellt wurde, ist in vielen Fällen nicht innerhalb der EU gültig und sollte daher übersetzt werden. Um Kosten zu vermeiden, versuchen Sie zuerst mit Ihrem internationalen Führerschein beim jeweiligen Amt eine Umschreibung durchführen zu lassen.
Führerscheinübersetzung ins Deutsche
Wenn Sie über sechs Monate Ihren Wohnsitz in Österreich haben, müssen Sie den (Nicht-EU-Land-)Führerschein umschreiben lassen, da nach sechs Monaten der Führerschein für ungültig erklärt wird. Um einen österreichischen Führerschein zu erlangen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung und bei den meisten Nicht-EU-Ländern auch eine anschließende Fahrprüfung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Wien haben, können Sie mit unserer beglaubigten Übersetzung beim Verkehrsamt in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien, einen neuen Führerschein beantragen.
Führerscheinübersetzung in eine Fremdsprache
Die meisten Länder akzeptieren eine zertifizierte Englisch-Übersetzung Ihres Führerscheins, die Sie mit Ihrem Originalführerschein mitführen. Es ist jedoch ratsam, die Übersetzung in die jeweilige Amtssprache des Ziellandes zu übersetzen, damit diese auch tatsächlich von jedem verstanden wird. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich noch vor der Beauftragung mit dem jeweiligen Konsulat des Ziellandes bzw. Botschaft oder dem Außenministerium in Verbindung zu setzen, da jedes Land seine eigenen Anforderungen für verschiedene Urkunden und Dokumente hat. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind für die meisten Länder innerhalb und außerhalb der EU vollkommen ausreichend, und Sie brauchen daher keine zusätzliche Überbeglaubigung. Nur in seltenen Fällen müssen Sie auch für EU-Länder eine Überbeglaubigung Ihrer Übersetzung beim jeweiligen Konsulat bzw. Botschaft des Landes in Österreich einholen.
Kommen Sie mit Ihrem Führerschein bei uns im Büro vorbei oder schicken Sie uns diesen per Mail und wir können Sie dank unserer langjährigen Erfahrung gut beraten. Vor der Übersetzung prüfen wir alle Anforderungen sorgfältig und informieren Sie, falls zusätzliche Dokumente erforderlich sind, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.